Die Kassen zahlen analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Anmeldung nur persönlich, nicht über Dritte.
Zugang zu meiner Praxis nur mit Versichertenkarte - Überweisung nicht nötig.
Diese Anwendungen der Psychoanalyse im Gesundheitswesen werden von den gesetzlichen Kassen nach Antrag - der die Anonymität der Patienten wahrt - bezahlt, sofern der Psychotherapeut Arzt oder Psychologe ist, psychoanalytisch ausgebildet und bei den Krankenkassen zugelassen ist. Privatkassen haben eigene Vertragsregelungen, die davon erheblich abweichen können.
Therapeut und Therapiesuchender führen am Anfang Erst- bzw. Probegespräche, z.B. auch eine Kurzzeittherapie, durch, um gemeinsam herauszufinden, ob und welche Therapie im speziellen Fall erforderlich und erfolgversprechend ist.
Analytische Psychotherapie
Einzelsitzungen (50 Min.): 160 Sitzungen, max. 300 Sitzungen
Gruppensitzungen (100 Min.): 80 Sitzungen, max. 150 Sitzungen
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Einzelsitzungen (50 Min.): 60 Sitzungen, max. 100 Sitzungen
Gruppensitzungen (100 Min.) : 60 Sitzungen, max. 80 Sitzungen
Kurzzeittherapie 1 und 2: jeweils 12 Sitzungen, insgesamt also max. 24 Sitzungen
Dauer einer Einzelsitzung: 50 Min, Dauer einer Gruppensitzung: 100 Min
Analytische Paartherapie und analytische Familientherapie müssen selbst bezahlt werden, da sie noch nicht zu den Leistungen der Krankenkasse gehören.